Zuschlag für Nachtarbeit: Berechnung, Anspruch und Grundlagen (2023)

Arbeitnehmer, die in der Nacht arbeiten, sind oft besonderen Belastungen ausgesetzt. Um diese Belastungen auszugleichen, haben sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Zuschlag für Nachtarbeit. In diesem ausführlichen Blog-Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte rund um den Zuschlag für Nachtarbeit: wie er berechnet wird, wer Anspruch darauf hat, welche rechtlichen Grundlagen gelten und aktuelle Gerichtsurteile, die das Thema betreffen.

Inhaltsverzeichnis

  • Definition von Nachtarbeit und Zuschlag für Nachtarbeit
  • Anspruch auf Zuschlag für Nachtarbeit
  • Rechtliche Grundlagen
  • Berechnung des Zuschlags für Nachtarbeit
  • Ausnahmen und Sonderfälle
  • Aktuelle Gerichtsurteile zum Zuschlag für Nachtarbeit
  • Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Definition von Nachtarbeit und Zuschlag für Nachtarbeit

Bevor wir uns mit den Details rund um den Zuschlag für Nachtarbeit beschäftigen, gehen wir zunächst auf die Definition von Nachtarbeit ein. Nachtarbeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer während der sogenannten Nachtzeit arbeitet. Die Nachtzeit ist gesetzlich definiert und umfasst den Zeitraum zwischen 23:00 und 6:00 Uhr. In manchen Branchen und Tarifverträgen kann die Nachtzeit jedoch abweichend geregelt sein.

Der Zuschlag für Nachtarbeit ist eine zusätzliche Vergütung, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zahlen müssen, wenn sie in der Nacht arbeiten. Dieser Zuschlag soll die besonderen Belastungen, die bei Nachtarbeit entstehen, ausgleichen. Er wird zusätzlich zum regulären Stundenlohn gezahlt und ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Anspruch auf Zuschlag für Nachtarbeit

Nicht alle Arbeitnehmer, die in der Nacht arbeiten, haben automatisch Anspruch auf einen Zuschlag für Nachtarbeit. Der Anspruch ergibt sich aus verschiedenen Quellen:

  • Gesetz
  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • Arbeitsvertrag

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer, die regelmäßig in der Nacht arbeiten, nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Anspruch auf einen Zuschlag für Nachtarbeit. Regelmäßige Nachtarbeit liegt vor, wenn mindestens an 48 Tagen im Jahr mehr als zwei Stunden in der Nachtzeit gearbeitet wird.

In Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen können jedoch zusätzliche oder abweichende Regelungen zum Zuschlag für Nachtarbeit getroffen werden. Es ist daher wichtig, die jeweiligen Vereinbarungen im Einzelfall zu prüfen.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen im Zivilrecht für den Zuschlag für Nachtarbeit finden sich vor allem im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und in Tarifverträgen. Im ArbZG ist der Anspruch auf Zuschlag für Nachtarbeit in § 6 geregelt:

§ 6 ArbZG – Nacht- und Schichtarbeit

(1) Nachtarbeitnehmer dürfen nicht mehr als acht Stunden im Durchschnitt von 24 Wochen oder sechs Monaten arbeiten.

(2) Arbeitgeber müssen Nachtarbeitnehmer, die regelmäßig Nachtarbeit leisten, entweder einen angemessenen Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt oder eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage gewähren.

Tarifverträge können jedoch von dieser Regelung abweichen und beispielsweise höhere Zuschläge, andere Berechnungsgrundlagen oder abweichende Nachtzeiten vorsehen. Es ist daher wichtig, den jeweils geltenden Tarifvertrag im Einzelfall zu prüfen.

Berechnung des Zuschlags für Nachtarbeit

Die Berechnung des Zuschlags für Nachtarbeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Höhe des Zuschlags und der Berechnungsgrundlage. Grundsätzlich wird der Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt berechnet, das der Arbeitnehmer für die geleistete Nachtarbeit erhält.

Die Höhe des Zuschlags kann gesetzlich, tarifvertraglich oder vertraglich festgelegt sein. § 6 Abs. 2 ArbZG legt lediglich fest, dass der Zuschlag „angemessen“ sein muss. In der Praxis haben sich jedoch häufig folgende Zuschläge etabliert:

  • 25 % für Nachtarbeit an Werktagen
  • 50 % für Nachtarbeit an Sonntagen
  • 100 % für Nachtarbeit an Feiertagen

Tarifverträge können jedoch abweichende Regelungen vorsehen. Es ist daher wichtig, den jeweils geltenden Tarifvertrag im Einzelfall zu prüfen. Die Berechnung des Zuschlags erfolgt dann in der Regel folgendermaßen:

Bruttoarbeitsentgelt für die Nachtarbeit x Zuschlagssatz in Prozent = Zuschlag für Nachtarbeit

Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet 8 Stunden in der Nacht und erhält für diese Arbeit ein Bruttoarbeitsentgelt von 100 Euro. Der Zuschlag für Nachtarbeit beträgt 25 %. Die Berechnung des Zuschlags für Nachtarbeit ergibt sich dann wie folgt:

100 Euro x 25 % = 25 Euro

Der Arbeitnehmer erhält also einen Zuschlag für Nachtarbeit in Höhe von 25 Euro zusätzlich zu seinem regulären Bruttoarbeitsentgelt.

Ausnahmen und Sonderfälle

Wie bei vielen rechtlichen Regelungen gibt es auch beim Zuschlag für Nachtarbeit Ausnahmen und Sonderfälle. Einige davon sind:

  • Arbeitnehmer in leitender Position: Arbeitnehmer, die eine leitende Position innehaben und weitgehend selbstständig arbeiten, haben in der Regel keinen Anspruch auf einen Zuschlag für Nachtarbeit.
  • Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst: Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gelten besondere Regelungen, die in den jeweiligen Tarifverträgen (z. B. TVöD oder TV-L) festgelegt sind. Hier können abweichende Zuschläge oder Berechnungsgrundlagen gelten.
  • Arbeitnehmer in besonderen Branchen: In einigen Branchen, wie zum Beispiel dem Gastgewerbe, der Landwirtschaft oder der Pflege, gelten besondere Regelungen für Nachtarbeit und Zuschläge. Hier können ebenfalls abweichende Zuschläge oder Berechnungsgrundlagen gelten.

Aktuelle Gerichtsurteile zum Zuschlag für Nachtarbeit

Im Laufe der Jahre gab es zahlreiche Gerichtsurteile, die sich mit dem Thema Zuschlag für Nachtarbeit beschäftigen. Einige dieser Urteile haben grundlegende Bedeutung für die Rechtsprechung und sind daher von besonderem Interesse:

  1. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.12.2015, Az. 10 AZR 423/14: In diesem Urteil hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, den Zuschlag für Nachtarbeit auch auf Überstundenzuschläge und Zulagen zu zahlen, wenn dies tarifvertraglich so geregelt ist.
  2. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.06.2013, Az. 10 AZR 683/12: Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass der gesetzliche Mindestlohn die Basis für die Berechnung des Zuschlags für Nachtarbeit ist, wenn keine anderweitige tarifvertragliche oder vertragliche Regelung existiert.
  3. Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 23.03.2017, Az. 5 Sa 657/16: Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat entschieden, dass auch Zeitzuschläge für Feiertagsarbeit, die über den gesetzlichen Mindestlohn hinausgehen, der Berechnung des Zuschlags für Nachtarbeit zugrunde zu legen sind.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was ist der Unterschied zwischen Nachtzuschlag und Nachtarbeitszuschlag?

Der Begriff „Nachtzuschlag“ wird häufig synonym zum Begriff „Nachtarbeitszuschlag“ verwendet. Beide Begriffe bezeichnen die zusätzliche Vergütung, die ein Arbeitnehmer für die Arbeit in der Nachtzeit erhält.

Gilt der Anspruch auf Zuschlag für Nachtarbeit auch für Auszubildende?

Ja, auch Auszubildende haben grundsätzlich Anspruch auf einen Zuschlag für Nachtarbeit, wenn sie regelmäßig in der Nacht arbeiten. Die Höhe des Zuschlags und die Berechnungsgrundlage können jedoch von den Regelungen für reguläre Arbeitnehmer abweichen. Hier sollte der jeweilige Ausbildungsvertrag oder Tarifvertrag geprüft werden.

Muss der Zuschlag für Nachtarbeit in jedem Fall gezahlt werden?

Nein, der Zuschlag für Nachtarbeit muss nicht in jedem Fall gezahlt werden. Der Anspruch auf den Zuschlag kann durch eine entsprechende tarifvertragliche oder vertragliche Regelung ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, zum Beispiel durch eine Pauschalregelung oder durch die Gewährung von Freizeitausgleich. In solchen Fällen sollte der jeweilige Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag geprüft werden.

Wie hoch ist der Zuschlag für Nachtarbeit?

Die Höhe des Zuschlags für Nachtarbeit kann gesetzlich, tarifvertraglich oder vertraglich festgelegt sein. § 6 Abs. 2 ArbZG legt lediglich fest, dass der Zuschlag „angemessen“ sein muss. In der Praxis haben sich jedoch häufig Zuschläge von 25 % für Nachtarbeit an Werktagen, 50 % für Nachtarbeit an Sonntagen und 100 % für Nachtarbeit an Feiertagen etabliert. Tarifverträge können jedoch abweichende Regelungen vorsehen.

Wann besteht kein Anspruch auf Zuschlag für Nachtarbeit?

Ein Anspruch auf Zuschlag für Nachtarbeit besteht nicht, wenn:

  • Der Arbeitnehmer eine leitende Position innehat und weitgehend selbstständig arbeitet.
  • Der Arbeitnehmer keine regelmäßige Nachtarbeit leistet (d. h. weniger als 48 Tage im Jahr mit mehr als zwei Stunden Nachtarbeit).
  • Der Anspruch durch eine tarifvertragliche oder vertragliche Regelung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, zum Beispiel durch eine Pauschalregelung oder durch die Gewährung von Freizeitausgleich.

In solchen Fällen sollten die jeweiligen Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge geprüft werden.

Fazit

Der Zuschlag für Nachtarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Vergütung für Arbeitnehmer, die in der Nacht arbeiten. Die Berechnung des Zuschlags, der Anspruch darauf und die rechtlichen Grundlagen können jedoch komplex sein. Es ist daher wichtig, sich mit den geltenden Regelungen vertraut zu machen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass der Zuschlag korrekt berechnet und gezahlt wird.

In diesem Blog-Beitrag haben wir die wichtigsten Informationen zum Zuschlag für Nachtarbeit dargelegt und auf aktuelle Gerichtsurteile und häufig gestellte Fragen eingegangen. Sollten Sie weitere Fragen zum Thema haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Rechtsanwalt, der Sie in diesem Bereich beraten kann.

FAQs

Zuschlag für Nachtarbeit: Berechnung, Anspruch und Grundlagen? ›

Die Höhe des Nachtzuschlags ist nicht gesetzlich festgelegt. Er richtet sich nach dem Bruttolohn pro Stunde und muss „angemessen“ sein, wie es im ArbZG steht. Als angemessen gilt in der Regel ein Nachtzuschlag in Höhe von 25 Prozent auf den Bruttostundenlohn.

Ist der Nachtzuschlag gesetzlich geregelt? ›

Der Nachtzuschlag ist keine Pflicht. § 6 Abs. 5 ArbZG schreibt jedoch vor, dass der Arbeitgeber entweder einen angemessenen Zuschlag zahlen oder bezahlte freie Tage als Ausgleich für Nachtarbeit gewähren muss. Ein Anspruch kann sich aber aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben.

Wann muss kein Nachtzuschlag gezahlt werden? ›

von 1 bis 2 Uhr (1 Stunde): Pause – kein Nachtzuschlag, da Pausen in der Regel nicht als Arbeitszeit gelten und deshalb nicht vergütet werden müssen. von 2 bis 5 Uhr (3 Stunden): Arbeit während der Nachtzeit – Nachtzuschlag für 3 Arbeitsstunden.

Wie berechnet man die Zuschläge aus? ›

Möchte ein Arbeitgeber einen bestimmten Prozentsatz an Zuschlägen zahlen, berechnet er diesen wie folgt:
  1. Prozentsatz festlegen: 50 Prozent.
  2. Grundlohn pro Stunde berücksichtigen, zum Beispiel: 25 Euro.
  3. Grundlohn mal Prozent gleich Zuschlag pro Stunde: 25 Euro x 0,5 = 12,50 Euro pro Stunde.

Wann fängt der Nachtzuschlag an? ›

Ab wann besteht Anspruch auf einen Ausgleich von Nachtarbeit? Ein solcher Anspruch besteht, wenn die Arbeitszeit zwischen 23 und 6 Uhr liegt. Allerdings muss der Arbeitnehmer regelmäßig mindestens zwei Stunden während dieses Zeitraums arbeiten, damit ihm Nachtzuschlag zusteht.

Wo sind nachtzuschläge geregelt? ›

Dauernachtarbeit: Nachtzuschläge erhöhen sich auf 30 Prozent

Bestehen keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen, haben Nachtarbeitnehmer nach § 6 Abs. 5 ArbZG einen gesetzlichen Anspruch auf einen angemessenen Nachtarbeitszuschlag oder auf eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage.

Warum wurde der Nachtzuschlag abgeschafft? ›

Die Nachfrage im Nachtnetz hat sich seit der Anfangszeit vervielfacht und das Angebot wird über verschiedene Altersgruppen hinweg genutzt. Aus diesem Grund soll das Nachtnetz auch nicht mehr als Spezialangebot mit Zuschlagspflicht, sondern tariflich gleich wie die übrigen öV-Dienstleistungen behandelt werden.

Wann beginnt die gesetzliche Nachtarbeit? ›

Grundsätzlich definiert das Arbeitszeitgesetz die Zeit zwischen 23 und 6 Uhr als Nachtzeit. Als Nachtarbeit gilt jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden dieser Zeit umfasst. In Tarifverträgen können jedoch auch andere Zeitspannen als Nachtzeit definiert werden.

Wie wird die Nachtschicht berechnet? ›

Der Zuschlag auf jede Stunde der Nachtarbeit angerechnet. Die Höhe richtet sich nach dem Bruttolohn pro Stunde. Generell betragen die Zuschläge bei Nachtarbeit 25 Prozent des Bruttostundenlohns. Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr sind die Zuschläge steuerfrei für den Arbeitgeber.

Wann müssen Zuschläge gezahlt werden? ›

Zuschläge werden im Regelfall gezahlt für Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit und Überstunden. Nur die Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind innerhalb bestimmter Grenzen steuer- und beitragsfrei.

Wie werden Zuschläge vergütet? ›

Der maximale Sonntagszuschlag liegt normalerweise bei 50 Prozent und bemisst sich am Lohn, den Arbeitnehmer brutto pro Stunde erhalten. Bei einem Stundenlohn von 12 Euro würden Ihnen bei einem Zuschlag von 50 Prozent also 6 Euro pro Arbeitsstunde zusätzlich zustehen.

Ist der Nachtzuschlag steuerfrei? ›

Nachtzuschläge sind nur dann steuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete (Nacht-)Arbeit gezahlt werden. Dies gilt sinngemäß auch für Sonntagszuschläge und Feiertagszuschläge. Die Steuerbefreiung für Zuschläge setzt grundsätzlich Einzelaufstellungen der tatsächlich (in der Nacht) erbrachten Arbeitsstunden voraus.

Was ist Nachtarbeit im Sinne des 3b ESTG? ›

Nachtarbeit ist die Arbeit in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr. Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit ist die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 24 Uhr des jeweiligen Tages. Die gesetzlichen Feiertage werden durch die am Ort der Arbeitsstätte geltenden Vorschriften bestimmt.

Welche Zuschläge bei Nachtarbeit? ›

46/20 des Bundesarbeitsgerichts vom 09.12.2020: Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien ist der Manteltarifvertrag der Erfrischungsgetränke-Industrie anzuwenden. Der Tarifvertrag regelt, dass der Zuschlag für regelmäßige Nachtarbeit 20 % und für unregelmäßige Nachtarbeit 50 % der Stundenvergütung beträgt.

Was bedeutet regelmäßige Nachtarbeit? ›

Von Regelmäßigkeit spricht man, wenn der Arbeitnehmer in der Nachtschicht oder sonst mehr als 48 Nächte pro Jahr arbeiten muss. Solche Nachtarbeitnehmer genießen besondere Rechte, weil regelmäßige Nachtarbeit die Gesundheit des Arbeitnehmers gefährden kann.

Wie berechnet man steuerfreie Zuschläge? ›

Berechnung des steuerfreien Feiertagszuschlages

Um Ihren steuerfreien Zuschlag zu berechnen, multiplizieren Sie Ihren Grundlohn mit dem Prozentsatz des Zuschlags auf den Grundlohn mal dem Arbeitsstunden, den Sie an Feiertagen gearbeitet haben. Dieser Betrag ist steuerfrei.

Ist Nachtzuschlag sozialversicherungspflichtig? ›

Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge unterliegen damit nicht der Beitragspflicht. Anders in Beispiel B: Hier übersteigt der Stundengrundlohn die 25-Euro-Grenze. Zu berechnen ist also der beitragspflichtige Anteil der Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge.

Wie viel sind 25 Nachtzuschlag? ›

Nehmen wir an, du bekommst einen Stundenlohn von 20 Euro und deine Schicht geht von 22 bis 6 Uhr. Von diesen acht Stunden gelten also sieben Stunden als Nachtarbeit. Demnach bekommst für die sieben Stunden 25 Prozent Zuschlag – also sieben mal fünf Euro obendrauf. Dein reiner Nachtzuschlag beträgt somit 35 Euro.

Werden Zuschläge addiert? ›

Nacht- und Sonntagszuschlag können sich ebenso addieren wie Nacht- und Feiertagszuschlag. Das gilt jedoch nicht für Sonntag- und Feiertagszuschlag: Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Sonntag, ist nur der Feiertagszuschlag steuerfrei.

Wann liegt Dauernachtarbeit vor? ›

Arbeiten während der Nacht

B. wenn ein Produktionsprozess nicht unterbrochen werden kann. Ein besonderer Fall von Nachtarbeit liegt vor, wenn sie dauerhaft stattfindet. Dauernachtarbeit eta- bliert sich häufig entweder ergänzend zur Wechselschicht mit Nachtanteil oder als Alternative zu Dreischichtmodel- len.

Wie viele Nachtschichten darf man im Monat machen? ›

Kein Gesetz regelt, wie viele Nachtschichten jemand höchstens hintereinander arbeiten darf, bevor die erste Freischicht folgt. Manchmal wollen Arbeitgeber urplötzlich die Dauernachtwachen auch am Tag einsetzen, oder nur noch zu drei Nächten in Folge einteilen.

Sind Nacht und sonntagszuschläge steuerfrei? ›

Der Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 25% oder 40% kann zusätzlich zum Sonntags- oder Feiertagszuschlag steuerfrei gezahlt werden. Die Anwendung des § 3b EStG (Zahlung steuerfreier Zuschläge) setzt grundsätzlich den Einzelnachweis der geleisteten Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit voraus.

Wird Nachtzuschlag bei Krankheit bezahlt? ›

Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall, an Feiertagen und bei Urlaub Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Dies beinhaltet auch die Fortzahlung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen.

Werden Zulagen auf den Stundenlohn angerechnet? ›

Zulagen, die die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber mit Sitz im Ausland für die Zeit der Arbeitsleistung in Deutschland erhält (Entsendezulage), können nach § 2b Abs. 1 AEntG auf den Mindestlohn angerechnet werden.

Hat man Anspruch auf Zuschläge? ›

Mit Ausnahme der Zuschläge für Nachtarbeit besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge und Zulagen. Ein entsprechender Anspruch des Arbeitnehmers kann sich nur aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einer betrieblichen Übung oder einem Arbeitsvertrag ergeben.

Wie viele Stunden Nachtdienst? ›

Die Dauer der Nachtarbeit ist laut Gesetz auf acht Stunden begrenzt. Diese Arbeitszeit darf in Ausnahmefällen auf zehn Stunden ausgeweitet werden. Nachtarbeiter dürfen werktags nicht länger als für die Dauer von acht Stunden arbeiten (§6 Abs. 2 Satz 1 ArbZG).

Wie setzt sich der Grundlohn zusammen? ›

Zum Grundlohn eines Lohnzahlungszeitraums rechnet der gesamte laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer für einen Lohnzahlungszeitraum zusteht. Der Umfang des Grundlohns bestimmt sich demnach nicht nach dem Zufluss, sondern nach der wirtschaftlichen Zugehörigkeit der Lohnansprüche zu diesem Zeitraum.

Welche Zuschläge sind üblich? ›

25 % für Nachtarbeit (20 Uhr – 6 Uhr) 50 % für Sonntagsarbeit (0 Uhr – 24 Uhr) 125 % für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen am Arbeitsort sowie am 31.
...
Steuerfreie Zuschläge sind bis zu folgenden Sätzen möglich:
  • 175 % für die Arbeit am 26. ...
  • 190 % für die Arbeit am 27. ...
  • 25 % für die Arbeit am 27. ...
  • 0 % für die Arbeit am 27.

Wie werden spätzuschläge berechnet? ›

Zeitzuschläge berechnen sich am Beispiel der TVÖD Zeitzuschläge für eine Arbeitsstunde in der Nachtzeit wie folgt: Der Stundenlohn, z.B. 20 EUR wird mit 20% multipliziert. Es resultiert zusätzlich zum Stundenlohn ein Zuschlag in Höhe von 20 EUR*0,2 = 4 EUR.

Was sind variable Zuschläge? ›

Zuschläge gehören zu den variablen Entgeltbestandteilen: Arbeitet der Betreffende nicht an Sonn- und Feiertagen, in der Nacht oder nicht mehr Stunden als vereinbart, entfällt der Zuschlag.

Ist Nachtarbeit Sozialversicherungsfrei? ›

Die Zuschläge bleiben beitragsfrei in der Sozialversicherung, soweit nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV der Grundlohn € 25 brutto/Stunde nicht übersteigt. Werden Zuschläge auf einen höheren Grundlohn geleistet, so sind diese bis zur Grundlohnhöchstgrenze von € 25.

Werden Zuschläge auf die Rente angerechnet? ›

Ein insgesamt steuerfreier Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit wird beitragspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, soweit er aus einem Entgelt berechnet wird, das 25 EUR je Stunde (sog. "Grundlohn") überschreitet.

Was regelt beispielsweise der 40 EStG? ›

In § 40 Abs. 3 EStG steht: Der Arbeitgeber hat die pauschale Lohnsteuer zu übernehmen. Er ist Schuldner der pauschalen Lohnsteuer; auf den Arbeitnehmer abgewälzte pauschale Lohnsteuer gilt als zugeflossener Arbeitslohn und mindert nicht die Bemessungsgrundlage.

Ist Nachtarbeit Schichtarbeit? ›

Bei der Schichtarbeit arbeiten nicht alle Beschäftigten eines Unternehmens zur gleichen Zeit, sondern ein Teil arbeitet, während der andere Teil arbeitsfreie Zeit hat. Liegt eine der Schichten in der Nacht, handelt es sich um Nachtarbeit.

Wie hoch sind die SFN-Zuschläge? ›

Als Grundlohn ist dabei nach § 3b Abs. 2 Satz 1 EStG maximal ein Betrag in Höhe von 50 Euro pro Stunde anzusetzen; bei Arbeitnehmern mit einem höheren Stundengrundlohn bemisst sich der steuerfreie Zuschlag höchstens nach einem Betrag von 50 Euro.

Was bedeutet unregelmäßige Nachtarbeit? ›

Unregelmäßige Nachtarbeit ist Nachtarbeit, die aus Anlaß betrieblicher Erfordernisse außerhalb der regelmäßigen Schicht geleistet wird.

Wer darf Nachtarbeit leisten? ›

Im Arbeitszeitgesetz (§ 2 Abs. 4 ArbZG) ist festgelegt, dass eine Arbeit von über 2 Stunden während der Nachtzeit als Nachtarbeit gilt. Grundsätzlich darf jeder Arbeitgeber seinen volljährigen Arbeitnehmern Nachtarbeit anordnen.

In welchem Alter braucht man keine Nachtschicht mehr machen? ›

Bis zu welcher Altersgrenze ist Schichtarbeit zulässig? Es gibt keine Altersgrenze bei Schichtarbeit: Auch Arbeitnehmer, die über 50 Jahre alt sind, können demnach im Schichtdienst arbeiten. Gibt es besondere Regeln für Schichtarbeiter, die 50 Jahre und älter sind? Nachtarbeiter können ab ihrem 50.

Ist es erlaubt nur Nachtschicht zu arbeiten? ›

Dauerhafte Nachtschichten sind, sofern sie nicht betrieblich erforderlich sind, nicht zulässig.

Welche Zuschlag ist steuerfrei? ›

Begriff. Der Begriff des steuerfreien Zuschlags meint die Zuschläge, die der Arbeitgeber aufgrund von bestimmten Voraussetzungen an den Arbeitnehmer nach Vereinbarung zusätzlich zum Lohn zahlt und welche steuerlich begünstigt werden und möglicherweise steuerfrei sind.

Welche schichtzulagen sind steuerfrei? ›

Die Steuerfreiheit richtet sich nach der Höhe der Zuschläge: Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr: 25 Prozent des Grundlohns. Nachtarbeit von 0 bis 4 Uhr bei Beginn der Schicht vor 0 Uhr: 40 Prozent des Grundlohns.

Ist Nachtzuschlag Pflicht Minijob? ›

Sonntags-, Feiertags- und Nacht-Zuschläge (SFN-Zuschläge) sind grundsätzlich kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung, und beeinflussen den Minijob normalerweise nicht. Aber es gibt Ausnahmen, wenn der Grundlohn zu hoch ist oder sie ohne tatsächliche Arbeitsleistung gezahlt werden.

Was zählt zur Nachtarbeit? ›

Zur Nachtarbeit finden sich Regelungen im Arbeitszeitgesetz. Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr.

Was fällt unter Nachtarbeit? ›

Unter Nachtarbeit versteht das Gesetz Arbeit, die zwischen 23 Uhr und 6 Uhr geleistet wird und in diesem Zeitraum mehr als zwei Stunden dauert.

Für welchen Tag zählt die Nachtschicht? ›

Als Arbeitstag zählt jeder Tag, an dem gearbeitet wird. Erstreckt sich die Schicht als Nachtschicht über zwei Kalendertage, führt dies zu zwei Arbeitstagen.

Wie viel Nachtzuschlag mindestens? ›

Die Höhe des Nachtzuschlags ist nicht gesetzlich festgelegt. Er richtet sich nach dem Bruttolohn pro Stunde und muss „angemessen“ sein, wie es im ArbZG steht. Als angemessen gilt in der Regel ein Nachtzuschlag in Höhe von 25 Prozent auf den Bruttostundenlohn.

Wie viele Nachtschichten pro Monat sind erlaubt? ›

Kein Gesetz regelt, wie viele Nachtschichten jemand höchstens hintereinander arbeiten darf, bevor die erste Freischicht folgt. Manchmal wollen Arbeitgeber urplötzlich die Dauernachtwachen auch am Tag einsetzen, oder nur noch zu drei Nächten in Folge einteilen.

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Author: Domingo Moore

Last Updated: 31/10/2023

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